Genehmigungsplanung

Unsere Planung ist Grundlage für die Genehmigung Ihrer Biogas-Anlage.

Gute Planung hat von Beginn an alle Gesetze im Blick

Das Bauvorhaben Biogasanlage unterliegt in Deutschland geltenden Gesetzen. Das Baurecht regelt dabei alle rechtlichen Aspekte und Normen rund um das Thema Bauen, insbesondere Neu-, Um- und Anbauten. Das Umweltrecht sorgt dafür, dass die natürliche Umwelt und die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme geschützt werden. Der Gewässerschutz ist das oberste Ziel des Wasserrechts.

„Es ist verboten, was nicht erlaubt ist." Das bedeutet, dass der Unternehmer zunächst klären muss, was er bei der Errichtung oder Veränderung einer Biogasanlage rechtlich zu beachten hat. Er benötigt dafür behördliche Genehmigungen.

Wir planen Genehmigungen für Sie

  • Genehmigungen gemäß Baurecht
  • Genehmigungen gemäß Wasserrecht
  • genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG
    • 4. BImSchV
      • Neugenehmigung nach §4
      • Änderungsgenehmigung nach §16
      • Anzeige von Änderungen nach §15
      • Anlagenstilllegung nach §15
    • Störfallrechtliche Anlagen nach 12. Verordnung nach BImSchG (Störfall-Verordnung)
  • Stilllegungsplanung

Ihr Kontakt zu BIGATEC

Planen Sie den Neubau, Ausbau oder die Optimierung einer Biogasanlage? Als Spezialisten für Biogas-Anlagen unterstützen wir Sie in allen Phasen der Planung.

Was können wir für Sie tun?