Unsere Planung ist Grundlage für die Genehmigung Ihrer Biogas-Anlage.
Das Bauvorhaben Biogasanlage unterliegt in Deutschland geltenden Gesetzen. Das Baurecht regelt dabei alle rechtlichen Aspekte und Normen rund um das Thema Bauen, insbesondere Neu-, Um- und Anbauten. Das Umweltrecht sorgt dafür, dass die natürliche Umwelt und die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme geschützt werden. Der Gewässerschutz ist das oberste Ziel des Wasserrechts.
„Es ist verboten, was nicht erlaubt ist." Das bedeutet, dass der Unternehmer zunächst klären muss, was er bei der Errichtung oder Veränderung einer Biogasanlage rechtlich zu beachten hat. Er benötigt dafür behördliche Genehmigungen.
Was können wir für Sie tun?